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Click & Meet ab 08.03.2021 in Bayern

Zur vorsichtigen Lockerung des Lockdowns ist ab 08.03.2021 in Bayern das Modell „Click & Meet“ / „Call & Meet“ erlaubt.

Dabei dürfen Termine vereinbart werden, bei denen Kunden ein Geschäft für einen bestimmten Zeitraum besuchen dürfen.

Abstands- und Hygieneregeln sowie die qm-Beschränkungen sind zu beachten. Inzidemzwerte müssen ebenfalls beachtet werden.

Außerdem ist zu dokumentieren wer wann und wie lange das Geschäft besucht hat.

Hier hilft unsere „digitale Gästeliste mit QR-Code“ Sie von diesem Aufwand zu entlasten.

Sie erhalten QR-Codes, die Ihre Kunden mit ihren Smartphone scannen können. Die Dokumentation und Speicherung erfolgt über eine SSL-Verbindung auf Servern in Nürnberg.

Keine spezielle Software bei Ihnen und Ihren Kunden erforderlich!

Und das zu einem extra günstigen monatlichen Preis.

Sprechen Sie uns an: 0911 97794368 oder info@frankendirekt.de

 

Tipp – Überbrückungshilfe III fördert die Einrichtung von Online-Shops

Seit Februar 2021 steht die Überbrückungshilfe III zur Verfügung.

Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gibt es unter „Förderfähige Kosten“ (Ziffer 14) die Voraussetzungen.

https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe-3/

Bei der Einrichtung Ihres neuen Online-Shops sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bitte kontaktieren Sie uns  per Mail unter info@frankendirekt.de

Anpassungen durch die Änderungen der bayerischen Staatsregierung

Am 16.06.2020 wurden vom bayerischen Ministerpräsidenten M. Söder neue Regelungen für den Besuch von Gaststätten,… bekanntgegeben.

Unseren kontaktlosen, digitalen QR-Code-Check-in haben wir an die neuen Vorgaben angepasst.

So sind nun (lt. bayer. Staatsregierung) grundsätzlich weiterhin zwei Hausstände in Gaststätten an einem Tisch zulässig.  Auch „Stammtische“ bis zu 10 Personen sind nun zulässig.

Das System ist trotz der Anpassungen ohne Unterbrechung für Sie nutzbar.